Corona: Erkrankte bleiben im Bereich Von RGM und SRM weiter Dem Training fern
die Bayerische Staatsregierung hat im November 2022 wieder die Corona-Regeln im Freistaat geändert. Der Haken für uns als Sportverein: Es gibt auch bei Nachfragen keine Aussagen, wie das im Einzelnen für uns konkret beim Sport aussieht.
Die offizielle Mitteilung ist: „Ab dem Mittwoch kommender Woche (16. November) gibt es in Bayern wegen der veränderten Pandemie-Lage keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. Das hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München angekündigt. Vulnerable Gruppen werden durch andere Maßnahmen weiter geschützt.“ Der Minister betont: „Zusätzlich gilt weiterhin die dringende Empfehlung: Wer krank ist, bleibt zu Hause – wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen auch.“ Vor wenigen Wochen hatte er außerdem gesagt: „Eine Corona-Infektion ist keine Privatsache!“
Als Vorstand können und dürfen wir in unserem Bereich von RGM und SRM die Risiken und Interessen miteinander abwägen. Wir müssen auch unsere Mitglieder schützen. Beim Rudern können wir 1,5 Meter Abstand nicht einhalten. Und Maske tragen beim Ergo- oder Krafttraining ist realitätsfremd.
Wir bleiben daher bei den bisher in Bayern geltenden Regeln.
Das bedeutet für uns:
Wer positiv auf Corona getestet wurde und/oder Symptome zeigt, darf weiterhin nicht am Training und den Veranstaltungen teilnehmen: Weder aktiv, noch als Zuschauer, nicht im Freien und auch nicht in geschlossenen Räumen (wie Sporthalle und Jurygebäude). Erkrankte dürfen sich auch dort und im Bereich der RGM nicht aufhalten. Das Tragen einer FFP2-Maske hebt das nicht auf.
Nach einem positiven Corona-Test gilt das für fünf Tage. Voraussetzung ist aber, dass man seit 48 Stunden keine Symptome mehr hat. Halten die Symptome weiter an, bleiben das Trainings- und Aufenthaltsverbot so lange, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen.
Wenn TrainerInnen und BetreuerInnen sich unsicher sind, können Sie vor Ort einen Schnelltest machen lassen. Tests stehen dafür in der Stubn kostenlos zur Verfügung.
Wer dagegen verstößt, wird mit einem längeren Trainingsverbot belegt.
Da sich die Bestimmungen oft ändern, behält sich der Vorstand grundsätzlich und abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens einen Widerruf der Anordnungen vor.
Euer Vorstand
Willi Bock, Thomas Schröpfer, Inga Rose, Petra Kössl, Christian Mihé, Elina Meßfeldt
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