zusätzliche Bestimmungen
a) Meldeberechtigt sind Mitgliedervereine des BRV, die gleichzeitig dem DRV angehören. Die Mannschaften der Rudergesellschaft München von 1972 e.V. und des Schleißheimer RC sind regattabeitragsfrei.
b) Nachmeldungen sind nicht zulässig.
c) Gehen zu einem Rennen mehr Meldungen ein als Startplätze vorhanden sind, so werden die Finalteilnehmer durch Vorläufe ermittelt. Die Teilungstabelle (Tabelle D 6 Startplätze) ist als Anhang zu den RWR unter rudern.de veröffentlicht.
Bei mehr als 10 Startern in einem Rennen werden die Platzierten 1-3 geehrt. Abweichende Teilungen können vom Regattaausschuss vorgenommen werden.
d) Der genaue Zeitplan wird mit dem Meldeergebnis bekanntgegeben. Doppelmeldungen gehen ausschließlich zu Lasten der meldenden Vereine.
e) JuM-Rennen werden entsprechend den Bestimmungen für das Jungen- und Mädchenrudern durchgeführt. Vorrennen zählen wie Hauptrennen (max. 2 Starts/ Tag).
f) In den mit * gekennzeichneten Rennern sind Vereinsmannschaften mit einem Durchschnittsalter von mindestens 30 bzw. 35 Jahren startberechtigt. Die Mannschaften können aus Junioren A, Senioren und Masters zusammengesetzt werden. Junioren B sind nicht startberechtigt, auch wenn die Erlaubnis zum Höherstart vorliegt. Die Regelungen der RWR 2.6.1 sind anwendbar.
g) In den mit ** gekennzeichneten Rennen werden die Altersklassen bei mehr als zwei Meldungen je Altersklasse getrennt gewertet.
h) Masters-Rennen im 1er, 2er und 4er werden nach Altersklassen getrennt gewertet. Es wird empfohlen, Alternativmeldungen abzugeben, da bei Einzelmeldungen einer Altersgruppe das Rennen entfällt.
Masters-Rennen im 8er werden im System der Zeitrelationen ausgefahren in Bezug auf eine 1000m Strecke. Bei Meldungen ist unbedingt die Altersklasse der Mannschaft anzugeben.
i) Die Punktewertungen sind aus dem Regattaprogramm ersichtlich.
j) Bleibt nach Abmeldungen nur eine Mannschaft übrig, so wird ihr der Sieg zugesprochen, die Mannschaft braucht nicht zu starten. RWR 2.5.6.3 findet keine Anwendung.
k) Im 2x und 2- sind nur reine Vereinsmannschaften zugelassen- ausgenommen hiervon sind Pararennen. Im 4-, 4x und 4x+ sind 2 Vereine pro Mannschaft zulässig, im 8+ sind 3 Vereine pro Mannschaft zulässig. Bei den J.u.M Rennen gelten die Bestimmungen für das Jungen- und Mädchenrudern (keine Renngemeinschaften).
l) Die Rennen im Para-Rudern werden analog zu RWR 3.9/AB RWR 3.9 ausgetragen. Abweichend zu den RWR erfolgt die Klassifizierung durch den Regattaausschuss.
m) Es können keine Leihboote gestellt werden.
n) Verpflegung: Auf dem Gelände werden Speisen und Getränke durch den Ausrichter angeboten. Informationen hierzu werden auf der Homepage des Ausrichters veröffentlicht.
o) Sicherheitshinweise: Flucht- und Rettungswege sind auf dem gesamten Gelände jederzeit freizuhalten. Rasenflächen dürfen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen oder Bootsanhängern genutzt werden. Der gepflasterte Bereich direkt vor und hinter den Bootshallen ist während der gesamten Veranstaltung freizuhalten. In den Bootshallen, direkt davor und direkt dahinter ist offenes Feuer sowie das Zubereiten von Speisen mit Hilfe von Elektro-, Gas- oder Kohlegrills und Kochstellen nicht gestattet. Das Zubereiten von Speisen ist nur auf dem Campingplatz und an den dafür zugewiesenen Plätzen zulässig. Das Übernachten in den Bootshallen ist untersagt.
Zuwiderhandlungen werden mit einem Ausschluss von der Regatta geahndet.
p) Parken: Auf das Regattagelände dürfen vom Freitag bis zum Ende der Regatta am Sonntag lediglich Zugfahrzeuge mit Bootsanhänger einfahren. Alle anderen Fahrzeuge müssen auf dem Tribünenparkplatz der Olympia Regattastrecke parken. Dieser Parkplatz ist gebührenpflichtig und wird von einem externen Pächter unterhalten.
q) Die Versicherung von Material und Person ist Sache der Teilnehmer. Der Ausrichter und Veranstalter übernehmen keine Haftung jeglicher Art.
r) An der Regattastrecke kann gegen Gebühr ab 22.07.2022 der Campingplatz genutzt werden. Informationen hierzu werden auf der Homepage des Ausrichters veröffentlicht.
s) Foto-/Filmaufnahmen: Während der Veranstaltung werden Fotos und/oder Filmaufnahmen gefertigt. Diese verwertet der Veranstalter und die Ausrichter zum Zwecke der Berichterstattung und des Marketings. Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang in diversen Medien (Vereins- und Verbandszeitschriften, Homepage, Pressemitteilungen etc.) veröffentlicht. Falls Sie das nicht möchten, teilen Sie das bei Beginn der Veranstaltung der Regattaleitung mit und geben Sie sich dem Fotografen zu erkennen.
t) Der Regattaausschuss kann auch ohne die Zustimmung der an den jeweiligen Rennen beteiligten Vereine und Renngemeinschaften Änderungen an der Rennfolge und dem Zeitplan vornehmen, wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsvorgaben und der für die Ruderer vorgeschriebenen Rennabstände erforderlich ist.
u) Bei der Regatta sind die geltenden Regelungen zur Bekämpfung von Pandemien und Infektionskrankheiten zwingend einzuhalten; dies gilt für alle von staatlicher oder kommunaler Seite erlassenen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sowie der zugehörigen Umsetzungsmaßnahmen des Veranstalters (z.B. Hygienekonzept). Erkrankte, symptomatische Personen und jene, die unter Quarantäne stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sollten Regelungen zur Pandemiebekämpfung eine Durchführung der Veranstaltung ausschließen oder für den Veranstalter unzumutbar machen, behält sich der Veranstalter in Absprache mit dem Ausrichter die Absage der Veranstaltung ausdrücklich vor. Für den Fall der Absage sind Ersatzansprüche oder Erstattung von Kosten der Teilnehmer oder eine anderweitige Entschädigung ausgeschlossen; eine Haftung des Veranstalters oder des Ausrichters besteht nicht.