Rudern bei Kälte

Das Kentern eines Ruderbootes ist bei kaltem Wasser ein ernstes Sicherheitsrisiko, das leicht unterschätzt wird.

Unsere Ruderordnung regelt, was in unserem Heimatrevier für das Rudern bei Kälte zu beachten ist. Das erste Ziel ist, beim Rudern gar nicht erst ins Wasser zu fallen.

Dafür UND für den Fall, dass es dennoch geschieht haben wir die …

Winter-Regeln aus der Ruderordnung

Folgende Regeln für die kalte Jahreszeit gelten zwischen dem 1. November und 30. April:

Minderjährige müssen, Erwachsene sollen im Kleinboot eine Rettungs­weste* tragen. Rettungswesten können beim Vorstand bestellt werden.

*Mindestens DIN EN ISO 12402-5 / Stufe 50N:
„nur für die Benutzung durch gute Schwimmer in Ufer- oder Küstennähe oder dort bestimmt, wo Hilfe und Rettung schnell gewährleistet sind. […] Die Schwimmhilfen haben nicht genügend Auftriebskraft, um Personen zu schützen, die sich selbst nicht helfen können, und erfordern eine aktive Mitwirkung des Benutzers

Ergänzende Hinweise, die ggw. nicht in der Ruderordnung stehen:

Nach einer Kenterung:

  1. versuchen, rasch an Land zu kommen
    – dabei das Boot als Auftriebshilfe benutzen – und
  2. unverzüglich den Rettungsdienst rufen*

*Das wird erwartungsgemäß nicht die gekenterte Mannschaft tun, sondern die Begleitung, die ebenfalls ein Telefon mit sich führt (s.o.).

Außerdem in der Ruderordnung geregelt ist:

Ruderverbot bei Dunkelheit und …

Ruderverbot bei Nebel, wenn der Zielturm vom Bootsplatz aus nicht gesehen werden kann.